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Iluzioni hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind seit einem halben Jahr in eine Wohnung eingezogen. Im Bad wärmt sich das Wassser über die Gasregeler auf.
In der Küche haben wir aber kein warmes Wasser. An den Wänden befinden sich mehrer Wasserleitungen und der Vermieter sagte uns damals, dass wir die Küche individuell anschließen könnten. Wir haben den Boiler mit dem Wasseranschluss hinter der Küchenzeile, wie es normal wäre, angeschlossen und es geht nicht. Als wir den Vermieter darauf angesprochen haben, meinte er, wir müssten dann den Wasseranschluss an eine andere Wasserleitung, die noch etwas höher liegt anschließen. Er wollte sich aber mal um die Sache kümmer, bislang keine Antwort.

Wenn wir jetzt alles ander anschließen würden, müssten wir die Küche wieder abreissen, ist ja alles angeklebt usw.

Was können wir denn tun. Haben leider keien Rechtsschutz, sonst wär ich direkt zum Anwalt.

3 Kommentare zu „Kein warmes Wasser in der Küche”

Iluzioni 08.11.2010 17:12

p.s.: muss er uns die Miete kürzen oder ist es unser Problem oder ?!?!?!

Balkonexperte Experte! 08.11.2010 17:48

Also, was Sie da für Leitungen haben oder auch nicht haben, kann man online nicht sehen. Darum sollten Sie einen Installateur bitten, sich die Sache anzusehen.

Und für Ihren Vermieter ist das sicherlich kein Grund, die Miete zu kürzen.

Und, bevor man eine Küche aufbaut schaut man wie die Wasserleitungen liegen und ob überhaupt Warmwasser in der Küche vorhanden ist.

Bladder Experte! 09.11.2010 08:34

Sie haben gemietet wie besichtigt.
Es sei denn, der Vermieter hätte Ihnen Zusicherungen gemacht, die er jetzt nicht einhält. Er hat Ihnen aber wohl vorher gesagt, wie Sie warmes Wasser in die Küche bekommen können.

M.E.n. ist eine Mietminderung für den Mieter nicht drin, dazu siehe erster Satz!

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Nicht der Vermieter mindert, sonder der Mieter. Dies kann er nach § 536 BGB tun.

Eine Rechtsschutzversicherung würde hier auch kein warmes Wasser machen. Sie würde möglicherweise sogar die Deckungszusage verweigern, weil Ihre Mietsituation nicht mehr hergibt. Also bitte nicht denken - Ich hab ne Rechtsschutz, nu kann's losgehen! Wenn der Streit keine Aussicht auf Erfolg hat gibt es keine Kostenzusage.

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