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In einem Mehrparteienhaus gibt es nur eine Wasseruhr. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ein fester Anteil der Kosten nach dem Verbrauch aufgestellt wird, nämlich von 50%.
Jetzt wird an der Wasseruhr ein erhöhter Verbrauch festgestellt und alle Wasseranschlüsse überprüft. Jetzt zeigt sich, dass ein Anschluss undicht ist und hieraus immer Wasser geflossen ist und noch fliest.
Hat der Vermieter einen ANspruch auf Schadensersatz?
WIe kann er den konkreten Schaden nachweisen?
Danke schonmal für ein paar Ideen hierzu.