Bladder 18.08.2011 12:41
Natürlich hat der Vermieter über das, was er Ihnen in Rechnung stellt, einen Nachweis zu erbringen. Ohne Nachweis keine Zahlung.
Lesen Sie sich hier mal ein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abrechnung.htm
Gotthilf 18.08.2011 14:44
Frage: Welche Sachen mit Abschreibung werden auf die Mieter umgelegt?
EvaT 18.08.2011 14:57
Vielen Dank.
Ja wegen Abschreibung hat er z. B. ein Treppenhaus-Reinigungsgerät, Gesamtkosten hier: 89,25 €, der Betrag beinhaltet angeblich Abschreibungs- und Gebrauchskosten, die er aber auch nicht vorweisen konnte.
Ich hab nur Angst, dass es zu einem riesen Streit kommt, wenn ich ihm sage, dass ich die Posten nicht zahle, die er nicht nachweisen kann.
Vielen Dank
EvaT 18.08.2011 15:01
@bladder: super, den Artikel schick ich ihm gleich mit. Vielen vielen Dank
EvaT 18.08.2011 15:05
ist dieser Artikel noch aktuell?
Bladder 18.08.2011 15:48
Bzgl. Abschreibung:
Das kann ein Vermieter nicht über die Nebenkosten - das muss er über seine Steuerklärung tun.
Nur wenn dieses Gerät gemietet wäre, dann könnte er diese Kosten auf die NK umlegen. Der Gute soll sich mal beim Finanzamt schlau machen.
Bzgl. Mietrechtslexikon:
Ja, meines Wissens ist es aktuell.
EvaT 18.08.2011 16:21
Gibt es irgendwelche Beweise, wie ich ihm das sagen kann, dass er Abschreibungssachen nicht auf die Mieter umlegen kann? Der ver*** mich von vorne bis hinten.
Vielen Dank
Gotthilf 18.08.2011 17:03
Die umlagefähigen Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgelistet. Was dort nicht steht, hat in der Abrechnung nichts zu suchen.
Hier ist die Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html
EvaT 18.08.2011 17:10
ok, vielen vielen Dank. Ich werde ihn damit konfrontieren. Aber super, vielen Dank für die Hilfe.