Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
oberhausen1 hat diese Frage gestellt
Hallo,
also es geht um folgendes Problem.
Im Jahr 2007 sind wir in diese Mietwohnung eingezogen.
Eine Satellitenantenne war auf dem Dach bereits vorhanden und wurde von unseren Vormietern genutzt.

Nach dem wir die Mietwohnung im Jahr 2007 übernommen haben, haben wir die Satellitenantenne ebenfalls benutzt.

Letzte Woche haben wir dann von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, in dem uns eine Frist bis Ende des Monats gesetzt wird, die Sat-Antenne zu entfernen und dass wir die Kosten für eventuelle Dachschäden zu tragen haben.

Aber die Sat-Antenne wurde nicht von uns angebracht. Ich habe dies der Hausverwaltung mitgeteilt, aber diese schenkt uns keinen Glauben. Ihrer Meinung nach hat der Vermieter eine Anbringung nie zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?

Die Sat-Schüssel war bereits angebracht und wir haben die Anlage einfach genutzt, aber mit Zustimmung des Vermieters.
Plötzlich kann sich dieser an nichts mehr erinnern.

Ich meine, es muss doch auffallen, wenn jemand eine Sat-Anlage auf dem Dach des Hauses anbringt in 80 Meter Höhe.

Wie soll ich vorgehen?

Wäre euch sehr dankbar

4 Kommentare zu „Brauche Dringend Hilfe!!! Wichtig”

Berthelstal Experte! 18.11.2011 09:29

Selbst wenn der Vermieter eine Zustimmung zur Anbringung beim Vormieter verweigert hat, entbindet es ihn nicht von der Verpflichtung den Verursacher in die Pflicht zu nehmen.
Wenn in Ihrem Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde, müssen Sie auch dafür nicht gerade stehen.

oberhausen1 19.11.2011 09:51

Jetzt nur theoretisch: Wieso sollen wir die Sat-Schüssel abbauen? Es ist nicht unser Eigentum und dran gemacht haben wir die auch nicht. Die war ja schon vorhanden.

Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand vlt. eine Ahnung.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet nachzuweisen, wer die Schüssel angebracht hat?
Danke

Osito aktiver Benutzer 19.11.2011 18:41

Was steht im Mietvertrag dazu ? Ist das Aufstellen einer Sat-Schüssel explizit verboten ?
Wenn im MV nix drin steht und ihr die Schüssel nicht unbedingt braucht, würde ich die Hausverwaltung bzw. den Vermieter um Demontage bitten. Mit dem Hinweis, dass ihr die Sat-Schüssel nicht aufgestellt habt. Und daher auch für eventuelle Folgekosten nicht verantwortlich seit.

oberhausen1 22.11.2011 09:00

Hallo,
es gab jetzt eine unerwartete Wendung.
Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass die Sat-Schüssel im Jahre 2005 angebracht worden ist unter der alten Eigentümerin noch. Das Haus wurde im Jahr 2006 von dem neuen Eigentümer gekauft, der uns jetzt diese Probleme macht.

Ich habe von der alten Eigentümerin und einer Nachbarin, die seit 1966 im Haus wohnt, eine schriftliche Aussage, wo drinn steht, dass die Sat-Schüssel noch aus der Zeit der alten Eigentümering stammt und ausdrücklich nicht von uns.

Ist damit die Sache geklärt oder kann nun der Vermieter behaupten, dass durch unsere Weiternutzung, Schäden entstanden sind?

Vielen Dank

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.