Berthelstal 18.11.2011 09:29
Selbst wenn der Vermieter eine Zustimmung zur Anbringung beim Vormieter verweigert hat, entbindet es ihn nicht von der Verpflichtung den Verursacher in die Pflicht zu nehmen.
Wenn in Ihrem Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde, müssen Sie auch dafür nicht gerade stehen.
oberhausen1 19.11.2011 09:51
Jetzt nur theoretisch: Wieso sollen wir die Sat-Schüssel abbauen? Es ist nicht unser Eigentum und dran gemacht haben wir die auch nicht. Die war ja schon vorhanden.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand vlt. eine Ahnung.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet nachzuweisen, wer die Schüssel angebracht hat?
Danke
Osito 19.11.2011 18:41
Was steht im Mietvertrag dazu ? Ist das Aufstellen einer Sat-Schüssel explizit verboten ?
Wenn im MV nix drin steht und ihr die Schüssel nicht unbedingt braucht, würde ich die Hausverwaltung bzw. den Vermieter um Demontage bitten. Mit dem Hinweis, dass ihr die Sat-Schüssel nicht aufgestellt habt. Und daher auch für eventuelle Folgekosten nicht verantwortlich seit.
oberhausen1 22.11.2011 09:00
Hallo,
es gab jetzt eine unerwartete Wendung.
Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass die Sat-Schüssel im Jahre 2005 angebracht worden ist unter der alten Eigentümerin noch. Das Haus wurde im Jahr 2006 von dem neuen Eigentümer gekauft, der uns jetzt diese Probleme macht.
Ich habe von der alten Eigentümerin und einer Nachbarin, die seit 1966 im Haus wohnt, eine schriftliche Aussage, wo drinn steht, dass die Sat-Schüssel noch aus der Zeit der alten Eigentümering stammt und ausdrücklich nicht von uns.
Ist damit die Sache geklärt oder kann nun der Vermieter behaupten, dass durch unsere Weiternutzung, Schäden entstanden sind?
Vielen Dank