forsetis 08.09.2019 13:14
Da Herd und Kühlschrank mitvermietet sind, ist die Vermieterin auch für Reparatur oder Neuanschaffung alleine zuständig. Die sogenannte Kleinreparaturklausel findet hier keine Anwendung, da die Beträge den finanziellen Rahmen sprengen würden. Auch ist eine Beteiligung an den Kosten vom Gesetz her nicht vorgesehen.
Nähere Infos zu den Kleinreparaturen gibt es hier: https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-im-mietvertrag/
Und hier: https://www.urteile-mietrecht.net/Kleinreparaturen.html
Kasimo 11.09.2019 08:12
Eine Erhöhung der Miete bei Anschaffung höherwertiger Geräte kann unter gewissen Umständen eine Modernisierung sein. Aber das funktioniert nur bei Austausch der Geräte, solange sie funktionstüchtig sind. Ist ein Gerät defekt, ist es eine Instandhaltungspflicht des Vermieters nach §535 BGB, und das schließt dann eine Mieterhöhung aus. Außerdem muss der Vermieter kein Neugerät bringen als Ersatz, er kann auch ein gebrauchtes beschaffen, hauptsache funktionstüchtig.