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lotta hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Herd und Kühlschrank in unserer Wohnung sind seit kurzem defekt. Die Geräte stehen laut Vermieter seit dem Erstbezug 1984 in der Küche. Nun wollte sie diese reparieren lassen. Da es aber keine Ersatzteile mehr gibt, möchte sie neue, gleichwertige Geräte anschaffen und uns im Rahmen der Kleinreparaturklausel an der Anschaffung beteiligen. Ich bin der Meinung, dass sie das nicht so einfach kann. Schon gar nicht weil der Verschleiß der Geräte ja eindeutig altersbedingt ist. Des weiteren meinte Sie, dass sie, wenn sie höherwertige Geräte stellen würde, auch die Miete anheben müsste. Reichen ein moderner Ofen und Kühlschrank tatsächlich aus um die Wohnung als "modernisiert" zu vermarkten?

Die ist sich ihrer Sache sehr sicher, daher hoffe ich hier auf Widerspruch.

Vielen Dank und viele herzliche Grüße,
Lotta

2 Kommentare zu „Kleinreparaturklausel = Neuanschaffung?”

forsetis Experte! 08.09.2019 13:14

Da Herd und Kühlschrank mitvermietet sind, ist die Vermieterin auch für Reparatur oder Neuanschaffung alleine zuständig. Die sogenannte Kleinreparaturklausel findet hier keine Anwendung, da die Beträge den finanziellen Rahmen sprengen würden. Auch ist eine Beteiligung an den Kosten vom Gesetz her nicht vorgesehen.

Nähere Infos zu den Kleinreparaturen gibt es hier: https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-im-mietvertrag/

Und hier: https://www.urteile-mietrecht.net/Kleinreparaturen.html

Kasimo Profi 11.09.2019 08:12

Eine Erhöhung der Miete bei Anschaffung höherwertiger Geräte kann unter gewissen Umständen eine Modernisierung sein. Aber das funktioniert nur bei Austausch der Geräte, solange sie funktionstüchtig sind. Ist ein Gerät defekt, ist es eine Instandhaltungspflicht des Vermieters nach §535 BGB, und das schließt dann eine Mieterhöhung aus. Außerdem muss der Vermieter kein Neugerät bringen als Ersatz, er kann auch ein gebrauchtes beschaffen, hauptsache funktionstüchtig.

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