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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe ein ähnliches Problem,

ich bin zum 01.04.05 aus meiner Wohnung ausgezogen, der Mietvertrag endete aber erst zum 31.07.05.
Mein Vermieter hat mir auch bis zum 31.07.05 sämtliche Betriebskosten berechnet. Wir hatten einen Gemeinschaftszähler für Wasser und eine gemeinschaftliche Antennenanlage.

Darf der Vermieter mir Betriebskosten bis zum Ende des Mietvertrages[/b:96aa5] berechnen, obwohl ich nachweislich keinen Tropfen Wasser verbraucht habe und auch die Antennenanlage nicht genutzt habe?
Stichwörter: ende + mietvertrag + auszug

1 Kommentar zu „Auszug vor Ende Mietvertrag”

Susanne Experte!

Ein Mietvertrag beinhaltet ja nicht, dass man auch dort wohnt/einzieht, lediglich die Anmietung der Räume.
Natürlich berechnet der Vermieter bis zum Ende des Vertrages die Nebenkosten, das ist vollkommen richtig!

obwohl ich nachweislich keinen Tropfen Wasser verbraucht habe und auch die Antennenanlage nicht genutzt habe?[/quote:29741]

Während anderer Abwesenheiten wie längeren Urlauben oder Krankenhausaufenthalten tut man das auch nicht-die Zeiten werden aber auch nicht abgezogen, oder?

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