schnubbelinchen hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe eine Frage wegen einer Endrenoviernung.
Wir sind in eine neue Wohnung gezogen und der alte Vermieter verlangt von uns das wir die Tapete in der alten Wohnung entfernen. Leider haben wir vor Einzug eine Zusatzvereinbarung mit ihm geschlossen das wir das machen bei Auszug. Das war im Jahr 2006. Bei der Ausführung die wir von der Vereinbarung haben ist aber nicht unsere Unterschrift drauf.
Ich habe auch gehört das wir garnicht die Tapeten abmachen müssen, weil das für den Mieter im Allgemeinen unzumutbar wäre. Angeblich wäre das von einem Gericht entschieden worden. Stimmt das?
Es handelt sich um 95 qm und wir haben nicht mal die Tapete drangemacht. Als wir eingezogen sind haben wir nur gestrichen.
Müssen wir trotzallem die Tapeten abmachen?