Kasimo 08.05.2024 07:24
So allgemein lässt sich nichts dazu sagen, sondern man muss die Probleme im Einzelnen anschauen, wie es sich damit konkret verhält. Die Gesetze beinhalten schon sehr viele Regelungen, durch die man als Mieter abgesichert ist.
Kettenverträge, die immer für einen bestimmten Zeitraum laufen und sich dann wieder befristet verlängern, sind nach deutschem Recht so nicht zulässig. Man hat stattdessen einen unbefristeten Vertrag.
Beppi 04.07.2024 19:40
Natürlich ist das ein gültiger Mietvertrag. Form, Sprache und Inhalt sind nicht vorgeschrieben (machen es nur bei evtl. Meinungsverschiedenheiten schwieriger). Die nicht gültigen Klauseln, wie z.B. hier die Befristung, werden automatisch durch die allgemeinen Regeln des deutschen Mietrechts ersetzt - es ist also ein unbefristeter Mietvertrag!