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acivro hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe folgendes Problem:
in meinem Apartment war ein alter, lauter Einbaukühlschrank mit Sondergröße (!) eingebaut, den ich gegen einen etwas kleineren, dafür aber absolut geräuschlosen Kühlschrank ausgetauscht habe. Nun ist mir der Einbaukühlschrank des Vermieters abhanden gekommen (längere Geschichte) und ich muss meinem Vermieter einen neuen besorgen. Ich wollte ihm meinen Kühlschrank überlassen, er besteht nun aber darauf, wieder einen Einbaukühlschrank mit Sondergröße zu bekommen. Hierbei besteht jedoch das Problem, dass, sofern es überhaupt möglich ist, so einen Kühlschrank mit Sondergröße zu bekommen, eine Sonderanfertigung recht kostspielig werden kann.

Meine Frage lautet nun: Muss ich die vollen Kosten für die Anfertigung des neuen Kühlschranks übernehmen oder muss ich lediglich den geschätzten Wert des alten Kühlschranks ersetzen? - Und falls so ein Kühlschrank mit Sondergröße nicht angefertigt werden kann, inwieweit muss ich mich an evtl. Umbaukosten der Kochnische beteiligen, damit ein Standard-Kühlschrank hineinpasst?

Und wer könnte den Wert eines nicht mehr vorhandenen Kühlschranks mit Sondergrösse schätzen, von dem ich annehme, dass er ca. 10 Jahre alt war? Gibt es Tabellen für den Wert von Kühlschränken? für Kühlschränken mit Sondergrößen? Ist der Vermieter verpflichtet, den Preis durch einen Kaufbeleg nachzuweisen?

Vielen Dank i.V.
Acivro

3 Kommentare zu „Kühlschrank ersetzen”

Berthelstal Experte! 12.10.2010 16:04

Sie müssen bei Ihrem Auszug, sofern keine einvernehmlich Regelung mit dem Vermieter zustande kommt, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das ist Ihnen klar.
Sie brauchen von dem Gerät(aber nur dieses selbst) nur den Zeitwert ersetzen. Eine Schätzung kann hier nicht gegeben werden.

Bladder Experte! 12.10.2010 16:10

Ich möchte noch bemerken, dass eine möglicherweise bestehende Privathaftpflichtversicherung den Schaden regulieren könnte.

acivro 18.10.2010 14:10

Danke für Ihre Antworten.

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