Susanne
Ja, ganz schnell zum Amtsgericht, Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt suchen!
Grundsätzlich kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen, daher käme es zum Abschluss eines neuen Mietvertrages. Dafür will der Vm verständlicherweise einen Solvenznachweis.
Du bekommst doch sicher Arbeitslosengelt, bzw. das Arge kommt für die Miete auf- das müsste doch als Nachweis reichen?
kyrill
Ja, ganz schnell zum Amtsgericht, Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt suchen!
Grundsätzlich kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen, daher käme es zum Abschluss eines neuen Mietvertrages. [/quote:029fb]
Ja, genau. Zu dumm, daß ich selbst gekündigt habe, sonst wäre das Mietverhältnis erstmal nahtlos an mich als Mitbewohner übergegangen. <!-- s --><!-- s -->
Dafür will der Vm verständlicherweise einen Solvenznachweis.[/quote:029fb]
Viel Verständnis kann ich in diesem Fall nicht für ihn aufbringen. Der VM kann das gerne mit Leuten durchziehen, die eine Wohnung bei ihm wollen - aber ich bin nunmal schon drin, mit all meinem Besitztum, und das schon seit über 21 Jahren. Mich nach all der Zeit quasi wegen einer bürokratischen Kleinigkeit einer existenzbedrohenden Lage auszusetzen, ist schon mehr als spitzfindig. Ich habe dem VM gesagt, daß ich nach ca. 3-4 Monaten eine Verdienstbescheinigung anbringen kann, was ihn aber nicht gerührt hat.
Du bekommst doch sicher Arbeitslosengelt, bzw. das Arge kommt für die Miete auf- das müsste doch als Nachweis reichen?[/quote:029fb]
Ich mache mich gerade selbständig und bin demzufolge nicht als arbeitssuchend gemeldet. Würde ich Hartz IV machen, bliebe im Endeffekt auch nur eine winzige Sozialwohnung für mich übrig... das will ich vermeiden.
Wenn der VM aber partout nicht einlenken will, muß ich wohl wie vorgeschlagen zum Anwalt. Der wird zwar auch nicht einen neuen Mietvertrag erwirken können, aber vielleicht kann er einige Monate Zeit für mich herausschinden. Wenn meine Finanzen bis dahin einigermaßen saniert sind, bin ich hoffentlich in der Lage, in eine andere Wohnung umzuziehen.
Grüße,
Christian
Susanne
Ich drück Dir die Daumen !!!
samoniaki69
Also ich kann ja gar kein Mitleid für dich aufbringen. Erstens - wie du schon erkannt hast, hast du ja gekündigt, jetzt soll der VM die Kündigung als belanglos ansehen.
Zweitens - dich würde ich als Mieter auch nicht gerne nehmen, weil als Selbständiger hast du gerade am Anfang Startschwierigkeiten und Geldnöte. Von daher hat der Vermieter Recht.
Gerade in solchen Fällen sollte das Gesetzt geändert werden, immer soll man den Mieter als Opfer sehen, obwohl er wegen Unüberlegung Mist gebaut hat und jetzt dafür einfach gerade zu stehen hat.
hh
Der Hinweis, dass Du zu einem Anwalt gehen sollst, ist ja ganz schön und gut, aber was soll der eigentlich bewirken?
Die Rechtslage ist eindeutig. Du hast gekündigt und musst daher auch ausziehen. Wenn Du bleiben willst, musst Du die berechtigten Bedingungen des Vermieters akzeptieren.
Allerdings kann es dem Vermieter hier passieren, dass für den Fall, dass er nicht aufpasst, eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach § 545 BGB eintritt. Das wäre für Dich die beste Möglichkeit.
Hat der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses nachweisbar widersprochen? In welcher Form hat er die Duldung ausgesprochen?