Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Jooge hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietrvertrag ist festgelegt, dass der Mieter - also ich - die Grundsteuer zu zahlen hat. So weit alles klar. Das ist ja auch rechtens.

Bei Vertragsanschluss war die Höhe der Grundsteuer nicht genau bekannt, weil keine entsprechenden Unterlagen vorloagen. Die erfahrene Immobilienmaklerin, die bei Vertragsunterzeichnung anwesend war versicherte aufgrund ihrer langjähirghen Erfahrung, dass die Grundsteuer für unsere 120 qm Maisonettewohnung (keine Luxus, 10 Parteienhaus)auf keinen Fall höher als 150 Euro sein wird. Aufgrund dieser Aussage habe ich den Vertrag unterschrieben, denn diese Zahl kam mir aus meinen bisherigen Erfahrungen realistisch vor. Nun stellt sich heraus, dass die Grundsteuer 600 Euro beträgt! (ich hab es beim Finanzamt prüfen lassen).

Vermieter und Maklerin bestreiten nicht, diese Aussage getätigt zu haben.

Muss ich nun 600 jährlich zahlen, weil es im Vetrag festgehalten ist und was mündlich besprochen wurde ist hinfällig - auch wenn es keiner bestreitet?

Wäre nett, wenn mir jemand hilft.

Ich wollte hier mal nachfragen, bevor ich MIeterverein und Rechtsanwalt in Bewegung setze. Vielleicht ist ja sinnlos.

Gruß Jooge

4 Kommentare zu „Sonderfall Grundsteuer”

Berthelstal Experte! 29.04.2011 13:11

Wenn Sie vertraglich verpflichtet sind, Grundsteur zu zahlen, müssen Sie zahlen.
Die Höhe der Grundsteuer wird durch die Kommune mit einem Grundsteuerbescheid festgelegt und kann auch jederzeit erhöht werden.
600 € erscheinen mir für den ersten Blick auch etwas hoch. Ich zahle für 77m² ca. 150 € im Jahr, allerdings Kleinstadt.
Genaues erfahren Sie beim Vermieter, da können Sie den Bescheid der Kimmune einsehen.
Inwieweit Ihnen hier was vorgeflunkert wurde, kann ich nicht beurteilen.

Balkonexperte Experte! 29.04.2011 14:55

Sie sollten wirklich diesen Steuerbescheid prüfen. Ich bezahle für 73 m² in einer kleinen Gemeinde am Untermain 112,54 € pro Jahr Grundsteuer.

Aber in München-Bogenhausen oder Hamburg-Blankeneese liegen die Grundsteuern beträchtlich höher.

Jooge 29.04.2011 16:04

Hallo Berthelstal und Balkonexperte,

danke für Eure Antworten.
Die Höhe der Grundsteuer ist nicht strittig. Sie beträgt 600 Euro, der entsprechende Bescheid liegt mir vor und ich zweifle ihn nicht an.

Ich finde es nur ärgerlich (und vielleicht sogar ungerecht) dass sie komplett zahlen muss. Schließlich hat mir die Maklerin bei Abschluss zugesichert, dass sie maximal 150 Euro betragen wird. Ein Irrtum, den Sie eingesteht und auch schriftlich festhalten würde.

Wenns denn was bringt! Gibts denn eine Chanece, dass ich bei den zugesagten 150 Euro lande? Und nicht diese 600 Euro zahlen muss, in die ich nur eingewilligt habe, weil mir (nachweislich und nachweislich falsche) Zusagen gemacht wurden?

Gruß

Jooge

Berthelstal Experte! 29.04.2011 16:13

Ich sehe da auch nur die Chance, einen professionellen Rat beim Anwalt zu holen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.