fin
Nein. Das ist ein Sonderfall mit Sonderkündigungsrecht. Zur Not hilft ein Schreiben von einem Anwalt an den Vermieter das durchzusetzen.
hh
Die in alten Mietverträgen vereinbarten Kündigungsfristen von 12 Monaten bei mehr als 10-jähriger Mietdauer gelten nur noch in Ausnahmefällen. dazu müsste es sich um eine Individualvereinbarung handeln, wovon ich aber nicht ausgehen.
Nach einer Mietrechtsänderung zum 01.06.2005 gilt die 3-monatige Kündigungsfrist für alle anderen Fälle.
Zudem hat der Mieter für den Fall, dass die Miete erhöht werden soll, ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Das setzt aber voraus, dass Deine Oma die Mieterhöhung noch nicht anerkannt hat.
Bremo
danke für die schnelle hilfe, super!!!