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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

hab mal eine frage. meine oma ist krank und muss jetzt ins altenheim. der vermieter ihrer wohnung verlangt jetzt eine kündigungsfrist von einem jahr!!! er sagt, dass sei so, weil sie schon 10 jahre mieterin ist. stimmt das?
der vermieter hat vor 1,5 monaten die miete erhöht. die wohnung wurde aber vor ein paar tagen gekündigt. könnt ihr mir helfen? muss meine arme oma noch 1 jahr zahlen? vielen dank im voraus.

mfg, Bremo
Stichwörter: kündigungsfrist + jahr

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist 1 Jahr??”

fin Experte!

Nein. Das ist ein Sonderfall mit Sonderkündigungsrecht. Zur Not hilft ein Schreiben von einem Anwalt an den Vermieter das durchzusetzen.

hh Profi

Die in alten Mietverträgen vereinbarten Kündigungsfristen von 12 Monaten bei mehr als 10-jähriger Mietdauer gelten nur noch in Ausnahmefällen. dazu müsste es sich um eine Individualvereinbarung handeln, wovon ich aber nicht ausgehen.

Nach einer Mietrechtsänderung zum 01.06.2005 gilt die 3-monatige Kündigungsfrist für alle anderen Fälle.

Zudem hat der Mieter für den Fall, dass die Miete erhöht werden soll, ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Das setzt aber voraus, dass Deine Oma die Mieterhöhung noch nicht anerkannt hat.

Bremo

danke für die schnelle hilfe, super!!!

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