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Alica hat diese Frage gestellt
Hallo, habe am 13.01. die Wohnung gekündigt demnach endet auch die Kündigungsfrist am 13.04. .

Es ist doch dann richtig für April nur die hälfte zu zahlen, oder nicht?

Als ich im April 2012 einzog befanden sich eingie nützliche Dinge in der Wohnung.. Ich fragte also nach ob ich diese abkaufen könne um sie zu behalten. Man sagte mir, nein ist ok dürfen Sie behalten.

Dazu meine Frage, ich ziehe ende Februar aus, sind die Gegenstände somit durch "Eigentumsübergang" als meine anzusehen und ich kann sie mit in die neue Wohnung nehmen?

Lg

3 Kommentare zu „Kündigung/Eigentumsübergang”

forsetis Experte! 23.01.2015 08:29

Eine Mietverhältnis, das am 13.01. gekündigt wurde läuft bis zum 30.04. und keinen Tag kürzer. Man sollte sich schon vorab etwas genauer erkundigen, wie die Kündigung von Wohnungen gehandhabt wird. In solchen Fällen ist die Zurhilfenahme einer Suchmaschine angebracht. Dann hätte man den § 573 c gefunden.

Wegen des sogenannten Eigentumsübergangs sollten Sie ganz einfach den Vermieter fragen, ob das Angebot noch Bestand hat. Das ist nämlich garantiert zielführender als die Anfrage in einem Forum.

edy Experte! 26.01.2015 17:28

Hallo,

Ich befürchte die Kündigung läuft erst ab

dem 1.2.15, denn kündigen kann man
meist nur bis zum 3.-5. eines Monats
lg
edy

Aralis aktiver Benutzer 04.02.2015 19:08

Sofern Sie keinen früheren Termin bezüglich des Mietvertrages vereinbaren, laüft Ihr Vertrag bis Ende April 2015

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