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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Mietvorvertrag verpflichtet die Vertragsparteien, später nach Fortfall des Hindernisses (z.B. Fertigstellung des Hauses) einen (Haupt-)Mietvertrag abzuschließen. Der Mietvorvertrag führt also zu einem vertraglich begründeten Kontrahierungszwang.
Stichwörter: mietvorvertrag

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