Kasimo 05.09.2021 17:58
Ein Mietvertrag für eine Wohnung kann in aller Regel nicht widerrufen, sondern nur fristgemäß gekündigt werden. Und die Kündigungsfrist für den Mieter ist wie üblich 3 Monate. Ein Vermieter darf also auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, was bedeutet, dann auch die Miete inkl. Nebenkosten zu zahlen ist. Wenn der Vermieter sich auf eine kürzere Zeit einlässt, dann ist das aus Kulanz. Von daher erscheint die Forderung der Miete zunächst mal berechtigt.
Mal davon abgesehen, dass sich die Forderung einer Maklergebühr mit dem Gesetz widerspricht, so gibt es keinen Grund, warum man mehr zahlen sollte also die 3 Monate der Kündigungsfrist. aber auch das könnte sich vielleicht anders darstellen, falls ein Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit vereinbart sein sollte.
Eine weitere Konstellation könnte entstehen, wenn der Vermieter die Wohnung während der Kündigungsfrist einem neuen Mieter überlassen kann. Dann ist man kraft Gesetz von der weiteren Mietzahlung befreit. Denn doppelt soll ein Vermieter nicht kassieren dürfen.
Viele Grüße
nebenkosten-berechnen.de