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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum, ich bin neu hier, ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem helfen!
Es geht um folgendes:
Am 06.08.07 habe von meiner Vermietung die "Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs" erhalten, in dem Schreiben heisst es das "hilfsweise" das Mietverhältnis ordentlich zum 30.11.07 gekündigt wird. Zu diesem Zeitpunkt war ich um die vergangene als auch aktuelle Miete im Rückstand.
Seit dem 01.08.07 bin ich ALG 2 Empfänger, mit dem Erhalt der ersten Leistungszahlung habe ich sofort eine der ausstehenden Mieten beglichen. Ich hatte auch um ein Darlehen gebeten, dieses wurde mir jedoch nicht gewärt da zu dem Zeitpunkt noch keine Kündigung vorlag.
Leider muss ich sagen das ich in der Vergangenheit selten meine Miete pünktlich zu Monatsanfang gezahlt habe und das ich in diesem Jahr bereits einmal die Ausserordentliche Kündigung erhalten habe. Die erste Kündigung konnte ich jedoch sofort rückgängig machen indem ich den Zahlungsrückstand sofort beglichen habe, so kam es nicht zu einer Klage.
Nun bin ich gestern beim job Center gewesen um erneut um ein Mietdarlehen zu bitten, dafür habe ich einen Termin für den 27.08.07 erhalten. Ich habe den Eindruck das ich gute Chancen habe das Darlehen zu bekommen, jedoch bräuchte ich hierfür von der Vermietung eine Erklärung, dass bei vollständiger Ausgleichung der Mietschulden, die Kündigung zurückgezogen wird.
So habe ich dann heut Morgen bei der Vermitung angerufen um den Sachverhalt zu klären. Dabei stellte sich heraus das bereits am 16. diesen Monats Klage gegen mich eingereicht wurde. Die Dame am Telefon konnte mir nicht sagen ob bei Ausgleichung der Schulden die Kündigung rückgängig gemacht wird, die Klage wird aber wohl in jedem Fall weiter laufen. Ich solle aber auf jeden Fall die Miete schnellst möglichst zahlen.
Ich denke das ich das Darlehen bekommen werde, Notfalls kann ich es mir sicher noch woanders leihen. Jetzt meine Frage wie stehen meine Chancen meine Wohnung zu behalten, wie läuft sowas in einem solchen Fall weiter?
Ich muss zu dem Ganzen noch anmerken das ich ab Ende diesen Monats eine Therapie machen werde, würde es im Falle eines Verfahrens etwas nützen wenn meine Psychologin bescheinigt das ich aus "speziellen" Gründen nicht in der Lage war mich ordnungsgemäß um das Ganze zu kümmern?
Das wars erstmal, ich hoffe jemand weiss hier Rat, bin froh über jeden nützlichen Tipp... denn ich würde nur extrem ungern meine Wohnung räumen müssen!
Gruß, Gadfium!
Stichwörter: eingereicht + klage + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung erhalten, klage wurde eingereicht, was tun?”

Susanne Experte!

Nein, die Kündigung ist gültig und kann auch durch Zahlung nicht mehr geändert werden. Das geht nur bei einer fristlosen und dann auch nur einmal in 2 Jahren.
Du solltest Dir eine andere Wohnung suchen!

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