Gast
Klage ist zu empfehlen, wenn Vermieter per Einschreiben zur Übersendung der Abrechnung aufegfordert wurde und die Abrechnung länger als ein JAhr überfällig ist
Gast
Hallo,
hier unbedingt den Mieter sofort eine Frist zur Abrechnung stellen. Der Vermieter verwaltet "nur" treuhänderisch die Nebenkosten Pauschalen. Keinesfalls darf er diese als zinsloses Darlehen sehen. Eine Abrechnung muss nach einem Jahr der Abrechnungperiode vorliegen ! Eine Sammelklage wäre einwenig kompliziert.