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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben als Ehepaar einen MV abgeschlossen. Dieser kann erstmals nach Ablauf von 2 Jahren gekündigt werden.

Ist es möglich, dass ein Partner wg. Trennung aus diesem MV trotzdem ohne Probleme rauskommt?

Wer weiß dazu Rat oder hat ähnliches durch?

bonni
Stichwörter: wg + kündigung + mv + trennung

2 Kommentare zu „Kündigung MV wg. Trennung”

Susanne Experte!

Der 2 jährige Kündigungsverzicht ist bindend und unabhängig vom inneren Verhältnis der Vertragspartei Mieter.
Grundsätzlich haften beide Hauptmieter gesamtschuldnerisch für die Kosten aus dem Vertragsverhältnis, unabhängig davon, wer dort wohnt.
Ist der Kündigungsverzicht abgelaufen, ist eine Kündigung nur gültig, wenn bei Hauptmieter unterschreiben.

Unabhängig davon dürfen natürlich Nebenabreden mit dem Vermieter getroffen werden, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.
So z.B. ein Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag, wenn danach mit einem der Partner der derzeitige Mietvertrag weiterlaufen soll etc.
Grundsätzlich sollte man so was schriftlich verfassen.

Daline

oder versuchen einen Nachmieter zu finden,das dürfte bestimmt kein problem sein,sondern im Interesse des Vermieters sein.Den der will nur sein Geld,ich würde wen sie einen Nachmieter gefunden haben,den Vermieter bitten das er ihren Vertrag übernehmen soll.

Viel Glück

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