Susanne
Nein, m.E. wäre so eine Klausel nicht möglich. Grundsätzlich sieht das BGB nicht vor, dass ein Vermieter aufgrund von Verkaufswünschen dem Mieter kündigen kann. Eine Klausel, die gegen das BGB spricht wäre demnach nichtig.
Abhilfe schafft in diesem Fall ein sog. Zeitmietvertrag. Der wird mit einer Begründung, hier Verkauf, über nur einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Würde in Deinem Fall aber bedeuten, dass Du vorher einen Hellseher aufsuchen musst, der Dir das vermutliche Verkaufsdatum bestätigt.
Problematisch wird weiterhin für so einen Vertrag einen Mieter zu finden.
Ghostraider
Sie können doch einem Mietinteressenten auf den Verkauf aufmerksam machen, vielleicht zeigt er ein eigenes Interesse am Kauf.
Ansonsten einen Zeitmietvertrag abschließen mit der Begründung Verkauf.
(Mit Glück findet man einen)
Sollte trotzdem ein Käufer sich melden und sieht das da ein Zeitmietvertrag läuft und es sind noch 3 Monate bis zum Ablauf wird er dies wohl nicht als Hindernis ansehen, da er wahrscheinlich selbst noch einen Mietvertrag am laufen hat und aus diesen ja mit 3 Monate Kündigungsfrist rauskommt.
Gruß
ghost