Kasimo 13.09.2021 20:38
Das kommt darauf an, wie man nach Prüfung des Sachverhalts das Vertragsverhältnis bewerten möchte. Nur weil man etwas zahlt, muss nicht unbedingt ein Mietverhältnis vorliegen. Gerade unter Verwandten kommt es auch vor, dass man sich lediglich die Lebenshaltungskosten aufteilen will, mehr nicht.
Wenn doch ein Mietverhältnis vorliegt, dann hängt es davon ab, ob sich der Bruder vertraglich verpflichtet hat, Möbel bereit zu stellen, denn nur dann ist die Kündigungsfrist 2 Wochen, ansonsten 3 Monate.