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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung immer im darauffolgenden Jahr erhalten, doch dieses Jahr hab ich meine Abrechnung für 2004 noch nicht bekommen und werde es auch nicht mehr dieses Jahr.
Wenn dann die Rechnung nä. Jahr eintrifft, brauche ich sie doch dann nicht zahlen oder? Der Wirtschaftszeitraum ist meiner Meinung nach bei uns identisch mit dem Kalenderjahr.
Ich habe nur ein "Problem", dass ich keinen Mietvertrag besitze. Hier zählt noch Handschlag. Ich wohne hier 5 JAhre und bis jetzt gab es noch nie Probleme. Wie kann ich dann also gegen die irgendwann eintreffende Rechnung vorgehen? Gibt es Gesetze auf die ich mich berufen kann?

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