Susanne
Also. drohen darf er ja, er wird nur nicht weit damit kommen. Grundsätzlich wurden von Euch Termine ja nicht verweigert, sondern zur Verfügung gestellt.
Möchte der VM Schadenersatz in Höhe von 2 MM so muss er nachweisen, dass die Wohnung durch Euer Verschulden nicht weitervermietet wurde. Das ist erfahrungsgemäss ein sehr schweres Unterfangen, besonders auch durch den derzeitigen entspannten Wohnungsmarkt, wo sich Mieter um freie Wohnungen nicht unbedingt schlagen.
Die Euch bekannten Inserate der Wohnung hab Ihr doch hoffentlich aufbewahrt? (ggf. Kopien der Zeitungen beim Verlag anfordern!)