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engelhafte1 aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Ich habe gestern, am 03.05., die Kündigung für unsere Mietwohnung direkt zum Vermieter gebracht.Leider war er derzeit nicht zuhause.Heute am 04.05. habe ich ihn Telefonisch erreicht und gefragt ob er die Kündigung gefunden hat,er bestätigte dies und würde wohl auch der Bitte nachkommen mir die Bestätigung über den Erhalt der Kündigung Unterschrieben zu kommen zu lassen.Ich habe ihm 2 Exemplare der Bestätigung beigelegt.Nun sagte er mir wir hätten spätestens bis 30.04. kündigen müssen um zum 31.07. auszuziehen.Stimmt das so?? Ich dachte immer bis spätestens zum 3. Werktag und dann zum Ende des übernächsten Monats.Wer kann helfen?

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist”

Berthelstal Experte! 04.05.2011 13:53

BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zumAblauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Bladder Experte! 04.05.2011 14:10

Die letzte Frist der Abgabe der Kündigung zum Ablauf Juli 2011 ist der 04.05.2011. Das ist der 3. Werktag im Mai.
Die Frist ist rechtmäßig gewahrt.

engelhafte1 aktiver Benutzer 04.05.2011 16:31

@Bladder,Vielen Dank für die Info ich war mir auch sicher das ich alles richtig gemacht habe.Nun will er (Vermieter) noch vorbei kommen und kontrollieren wie "Bunt" unsere Wohnung tapeziert ist.Denn in eine "Villa Kunterbunt" will ja niemand ziehen.Vorherschende Farben sind hier Terrakotta,Orange- Gelb und Maigrün.Naja warten wir ab was kommt..

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