Berthelstal 04.05.2011 13:53
BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zumAblauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Bladder 04.05.2011 14:10
Die letzte Frist der Abgabe der Kündigung zum Ablauf Juli 2011 ist der 04.05.2011. Das ist der 3. Werktag im Mai.
Die Frist ist rechtmäßig gewahrt.
engelhafte1 04.05.2011 16:31
@Bladder,Vielen Dank für die Info ich war mir auch sicher das ich alles richtig gemacht habe.Nun will er (Vermieter) noch vorbei kommen und kontrollieren wie "Bunt" unsere Wohnung tapeziert ist.Denn in eine "Villa Kunterbunt" will ja niemand ziehen.Vorherschende Farben sind hier Terrakotta,Orange- Gelb und Maigrün.Naja warten wir ab was kommt..