Berthelstal 08.04.2011 11:19
Nein! Ihre Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Bladder 08.04.2011 14:13
Sie brauchen nicht zu kündigen, wenn Sie nicht wollen.
Der Erwerber steigt per Gesetz in den bestehenden Mietvertrag ein. Für einen Vermieter ist es erheblich schwieriger zu kündigen. Wenn dieser Ihnen dann kündigen will, benötigt er einen Grund nach § 573 BGB.
Die Kündigungsfrist beträgt bei über 5 Jahren Mietzeit für Mieter 6 Monate.
Berthelstal 08.04.2011 16:18
@Bladder: Korrektur
.....für Vermieter 6 Monate.
Bladder 08.04.2011 18:53
@Berthelstal
Ja, danke für den Hinweis!