Balkonexperte 12.06.2010 13:45
Ihr Ansprechpartner ist einzig und allein Ihr Vermieter dieser Wohnung. In der Regel gibt es zu jedem Mietvertrag auch eine Hausordnung, die dann auch für die anderen Parteien gültig ist.
Schauen Sie bitte dort, in welchen Zeiten Ruhe zu herrschen haben. Und das gilt auch für Ballspiele und Bobbycartfahrten in der Wohnung.
Führen Sie ein Lärmprotokoll, in dem Sie festhalten zu welchen Zeiten Sie welchen Lärm aushalten müssen. Dieses Protokoll, in dem dann sinnigerweise nur die laut Hausordnung genannten Ruhezeiten vermerkt werden, halten Sie Ihrem Vermieter unter die Nase und kündigen gleichzeitig eine Mietminderung an, wenn sich die Zustände nicht bessern.
P.S. Gleichzeitig sollten Sie prüfen, wie bei Ihnen die Nebenkosten abgerechnet werden, nach Wohnfläche oder Personenzahl. Im ersteren Fall sind Ihnen die Hände gebunden. Bei der Abrechnung nach Personen müsste dieser Dauergast mitberücksichtigt werden.
Steff66 12.06.2010 17:04
Hallo Balkonexperte,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine vermieterin möchte ich nur ungern angehen. Zum einen ist sie ja bisher wirklich bemüht das Problem zu lösen, läuft nur leider genauso gegen eine Wand aus Ignoranz und zum anderen verstehen wir uns seh gut mit ihr. Sie hat in der beschriebenen Haussituation auch nicht wirklich etwas zu lachen, da sich die beiden anderen Parteien zumeist einig gegen sie stellen.
Im Mietvertrag sind keine Ruhezeiten festgehalten. Es gibt auch keine Hausordnung. Bisher waren sich die Eigentümer darin einig, dass man auch ohne auskommt. Scheint ein Trugschluss zu sein!
Ein Lärmprotokoll führen wir jetzt seit einigen Tagen. Das Problem das ich darin sehe ist, dass die Nachbarin anschließend ja nur behaupten muss, dass das Protokoll nicht stimmt. Also, wie beweise ich denn sowas? Insbesondere, da ich aufgrund der Schichtarbeit meiner Lebensgefährtin oft auch alleine zu hause bin!
Das mit der Nebenkostenabrechnung ist ein guter Tipp. Wir rechnen tatsächlich nach Personenzahl ab und der Dauerbesuch unserer nachbarin ist nicht berücksichtigt. Das sollte er aber wohl, da er tatsächlich nicht nur am WE da ist! Muss ich da auch beweisen wann der Knirps da war und wie wird der denn dann reingerechnet?
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung!
Gruß.
steff