Berthelstal 16.04.2010 08:57
Wie in Ihrer Küche eine Wasserleitung eingefrieren kann ist mir ohne nähere Erklärung rätselhaft.
Eine Kündigung kann man nicht nach Gutdünken verkürzen, sondern fristgerecht oder fristlos, zumal auch die Schuldfrage berücksichtigt werden muß.
edy 16.04.2010 10:08
Hallo Mialott,
Wie willst du nachweisen dass
das Problem noch besteht?
War es nach 3 Wochen o.k.?
m.E. musst du die Kündigungsfrist einhalten.
Mietminderung wäre evtl. auch im Nachhinein möglich.
Nur wenn du dich erst mal mit
dem VM anlegst, dann wird er
versuchen die Kaution so lange wie möglich zurückzu-
halten.
Ob dies alles ein paar € wert
ist ?
lg
edy