Berthelstal 19.08.2011 06:06
Neuen Fußboden müßten Sie eigentlich nicht verlegen. Schauen Sie zuerst mal im Mietvertrag nach, was da zu tun wäre und gehen Sie mit diesen zu einem Anwalt. Die Kosten für den Anwalt dürften geringer als ein neuer Fußboden sein sowie das Entsorgen von Sondermüll.
Ich denke Ihre Chancen stehen sehr gut.
Bladder 19.08.2011 07:26
Wenn man nach Kenntnisnahme eine Erbschaft nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht ausschlägt, ist man in den Mietvertrag eingestiegen.
Zu den Forderungen des Vermieters könnte man in der Weihnachtszeit sagen - dem fehlen ein paar Nadeln in der Tanne. Man sollte auch nicht vergessen, dass der Vermieter ja über Jahre für die Einrichtung Miete kassiert hat.
Man kann dem Bekannten nur helfen, wenn man den Mietvertrag kennt. Renovierungen, wie sie hier verlangt werden, haben nichts mehr mit der Ausführung von Schönheitsreparaturen zu tun.
Wenn die Wohnung mit Holzdielen angemietet wurde, dann kann sie auch nur so zurückgegeben werden. Wenn die Ölöfen mitgemietet waren, dann ist der Austausch Vermieterangelegenheit, es sei denn, die Öfen wären durch den Mieter nachweislich beschädigt worden. Aber selbst dann wird ein Abzug Alt gegen Neu gemacht (Zeitwertentschädigung).
Natürlich ist alles eine Kostenfrage, aber ein Mieterverein oder ein Fachanwalt würde hier schnell zur Klärung beitragen.