fin
Wann Sie die Wohnung übergeben ist nicht entscheidend. Entscheidend ist immer das Ende des Mietverhältnisses. Und das muss nicht mit Auszug und Übergabe identisch sein. Bezahlen muss man immer bis zum Mietende.
Ich denke das werden Sie jetzt auch noch tun müssen.
fragender
Aber es gab ja schon einen Mietvertrag zum 1. 5 und daraufhin wurde die wohnung übergeben.
Damit sollte doch das Mietverhältnis zum 30.04.06 beendet sein.
Dass sie Vermieter und Nachmieter streiten und Sie den Vertrag auflösen. dafür kann doch ich nichts, oder?
fin
Dann müßten sie in Erfahrung bringen, ob der nicht mehr vorhandene Nachmieter den Monat Mai auch noch bezahlen muss. Nur wenn er das muss und tut wäre eine doppelte Miete da. Ansonsten greift Ihr Mietvertrag und dem von Ihnen gewählten Kündigungsdatum.