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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

darf ein Vermieter eine Zusatzklausel im Mietvertrag vorsehen, die lautet: "der Vermieter muß eine Privat-Haftpflicht und Glasversicherung vorweisen"?

Ich glaube nicht...oder meint er evtl. etwas anderes, was er wiederum darf?!! Ich bin verwirrt, bitte helft mir!

Vielen lieben Dank,

Caroline
Stichwörter: mietvertrag + zusatzklausel

2 Kommentare zu „Zusatzklausel im Mietvertrag”

Gast Experte!

Hallo,

meinten sie :

"der Vermieter muß eine Privat-Haftpflicht und Glasversicherung vorweisen"?

oder

"der mieter muß eine Privat-Haftpflicht und Glasversicherung vorweisen"?

ich meine, wenn es im mietvertrag steht und sie diesen unterschreiben so gilt es auch.

Gast Experte!

Ooops, da ist mir ein Fehler unterlaufen. Das sollte tatsächlich Mieter heissen, vielen Dank für die Info und die Antwort!!

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