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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen, und haben jetzt gesehen, das unser Vermieter die Nebenkosten auf die jeweilige Anzahl der Belegung der Wohnung umgerechnet hat. D. h. wir haben ein 3-Familienhaus, die mittlere Wohnung stand 5 Monate leer, und unser Vermieter hat die Nebenkosten (z. B. Hausflurlicht) für diese 5 Monate auf 2 Mietparteien umgerechnet. Die restlichen Monate sind die Kosten auf 3 Mietparteien umgerechnet worden. Ist das richtig? Das kann doch nicht für die anderen Mieter zum Nachteil kommen, wenn die Wohnung solange leer steht. er muß doch die kpl. Nebenkosten durch die Anzahl der Wohnungen teilen und nicht danach, wie die vermietet waren, oder?
Stichwörter: leere + wohnung

2 Kommentare zu „Leere Wohnung”

Diega

Die Betriebskosten sind entsprechend der Wohnfläche [/b:85986]umzulegen, wenn nicht der Mietvertrag eine abweichende Regelung enthält.
Längerer Leerstand kann nicht zu Lasten der anderen gehen.

rhw Experte!

Hallo Angela,

ausdrücklich unabhängig von der rechtlichen Lage: Ausgerechnet Hausflurlicht kann ja aber durch die leerstehende Wohnung nun auch nicht verbraucht worden sein, oder?

MfG
rhw

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