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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich weiß nicht genau ob ihr mir behilflich seien könnt, aber ich stelle einfach meine Frage.
Ich möchte in eine Wohngemeinchaft einziehen, da ich Studentin bin, also kein eigenes Einkommen habe (nur Bafög) verlangt der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) eine Bürgschaft meiner Eltern. Diese Bürgschaft bezieht sich allerdings auf die gesamte Wohnung und nicht nur auf meinen Anteil (meine zu zahlende Miete). Die anderen zwei Mitbewohner haben diese Bürgschaft durch ihre Eltern unterschreiben lassen. Ich möchte nun aber wissen was im Falle passiert, wenn einer der beiden die Miete nicht zahlen kann? Müssen meine Eltern dann dafür bürgen? Ist es überhaupt rechtens das alle drei Elternteile jeweils immer für die gesamte Wohnung bürgen müssen? (profitiert da der Vermieter nicht dreifach?) An welchen Elternteil wendet sich dann der Vermieter überhaupt?
Ich hoffe ihr habt meine Fragen soweit verstanden und könnt mir behilflich sein. Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut. Dankeschön im vorraus.

Jessica
Stichwörter: elternbürgschaft + wg

1 Kommentar zu „Elternbürgschaft in WG”

Gast Experte!

Eine Bürgschaft von allen Eltern der WG-Bewohner ist möglich, wenn kein Hauptmieter benannt ist. Viele Vermieter bevorzugen einen Hauptmieter, an den sie sich bei Problemen wenden und der auch voll für die Wohnung einsteht.
Aber anders geht es auch. Wichtig wäre zu wissen, was in Ihrem WG-Vertrag alles drinsteht (ist Ihr persönlicher Mietraum angegeben in Größe, Miete, Nebenkostenverteilung, etc.) Also geduldig alles lesen bevor unterschrieben wird.
Ich persönlich würde nur eine Bürgschaft für den tatsächlich zugeteilten Wohnraum und der Miete meines Kindes bürgen und nicht für eine ganze WG-Wohnung. Das könnte irgendwann sonst ins Auge gehen.
Daher überlegen, ob Sie nicht besser doch ein Zimmer für sich allein suchen oder eine andere WG bei anderen Bedingungen.

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