Gast
Eine Bürgschaft von allen Eltern der WG-Bewohner ist möglich, wenn kein Hauptmieter benannt ist. Viele Vermieter bevorzugen einen Hauptmieter, an den sie sich bei Problemen wenden und der auch voll für die Wohnung einsteht.
Aber anders geht es auch. Wichtig wäre zu wissen, was in Ihrem WG-Vertrag alles drinsteht (ist Ihr persönlicher Mietraum angegeben in Größe, Miete, Nebenkostenverteilung, etc.) Also geduldig alles lesen bevor unterschrieben wird.
Ich persönlich würde nur eine Bürgschaft für den tatsächlich zugeteilten Wohnraum und der Miete meines Kindes bürgen und nicht für eine ganze WG-Wohnung. Das könnte irgendwann sonst ins Auge gehen.
Daher überlegen, ob Sie nicht besser doch ein Zimmer für sich allein suchen oder eine andere WG bei anderen Bedingungen.