Susanne
Die Miete ist Verhandlungssache, der Mietvertrag aushandelbar. Nach Unterschrift kann man da nichts mehr machen-oder eine andere Wohnung suchen.
Christoph_A.
Jeder zahlt das an Miete, was er bereit ist auszugeben. Vielleicht leben die anderen Mieter schon länger in dem Haus und haben deshalb noch niedrigere Mieten.
Sie hätten den MV ja nicht unterschreiben brauchen.
Es gibt keine Einheitsmiete.
tenant61
. yo, der vermieter kann nehmen, was der markt hergibt. ausnahme: überschreitet es die ortsübliche vergleichsmiete um mehr als 20%, gilt das als mietwucher und das wäre strafbar. übersteigt er die ortsübliche miete um 10-20% wäre das mietpreisüberhöhung; die ist nicht strafbar, aber es gilt dann die miete laut mietspiegel zuzgl. 10%.
prüf also mal nach, ob deine miete sich im ortsüblichen rahmen bewegt. sollte sie sie um mehr als 10% darüber liegen kannst du ein paar euronen sparen.