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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

nach einem heftigen Telefonat mit meinem Vermieter und nach erneuter Internetrecherche bin ich nun hir gelandet. Ich hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann, bevor ich mich umsonst mit meinem Vermierter auseinadersetze!

So wir wohnen in einem Mehrfamiliehauskomplex (Hochhaus) mit 2 Häusern und ins. 50 Mietpartein.

Mitte März 2004 haben wir die Abrechnung der Betriebskosten erhalten. Diese ist in 2 Bereiche unterteilt, die "kalten" und "warmen" Betriebskosten, soweit ganz gut. Nur der Umlagefaktor erfolgt nach Räume +Personen * Monate, wobei die Küche auch als Wohnraum gezählt wird. [Bei uns diese jahr nun 4 Räume + 2 Personen mal 11 Monate und 4 Räume plus 3 Peronen mal ein Monat]

(Diese Abrechnung war auch erstmal falsch, da sie die Geburt unserer Tochter ende Nov. das ganze Jahr miteingerechnet haben!)

Nun sprach ich meinem Vermieter darau an und er meinte diese Art der Abrechnung gibt es schon seit 1961, noch vor seiner Geburt. Dies wurde so festgelgt und müßte nun auch genommen werden. Eine Änderung dessen müßte von allem Mietpartein genemigt werden. Er hätte dies auch durch ne Rechtspartei prüfen lassen und dies sei rechtens. Im Mietvertrag steht aber gar nichts über den Abrechnungsmodus. Muß ich das nun so akzeptieren?

Weiterhin besteht das Gesamte Erdgeschoß unseres Hauses aus Gewerbebetrieben. Wie diese abgrechnet werden, ist aus der Abrechnung nicht zu ermitteln. Müssen die Gewerbe nicht auch aufgeführt werden?

Außerdem bestellt mein Vermieter immer im Winter heizöl. Er meinte zu mir, er müsse es bestellen, wenn es benötigt wird. Ich wies darauf hin, daß Heizöl doch auch im Sommer meistens günstigt eingekauft werden kann. Weiterhin könne er doch die Tankkapazität ausnutzen und ihn im Sommer füllen, Dies säh er nicht ein, da er dafür keine Kredit aufnehmen würde und das Heizöl sei im Sommer NICHT günstiger. ich sagte ihm auch, daß mir bewußt sei, daß es ihm sch.. egal wäre wie teuer er einkaufen würde, da er die Kosten ja nicht tragen muß!

ich fand jedoch( Im Internet) daß er zur Wirtschaftlichkeit verpflicht wäre und er sogar das Fassungsvermögen ausnutzen müsse. (Mit Aktenzeichen der Urteile)

Da ich durch gespräche mit anderen Mietern erfuhr, daß die Hausreinigung 150 E im Monat bekommt pro Eingang ( Sprich 300 E im Monat. In den Nebenkosten sind jedoch gesamtkosten von 6500 E.

Da denke ich mir da kann was nicht und möchte mir die Belege anschauen. kann ich vom <vermieter verlangen mir die Unterlagen in der Wohnung dazulegen. Im Internet steht: "Ort der Einsicht. ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, müssen-wenn der Mieter dies verlangt-die Unterlagen am Ort der Mietwohnung ausgelegt werden (LG Hannover WuM 85,346)

So bevor ich nun dem Vermieter eine schönen Brief schreibe, möchte ich gerne wissen, ob ich mich da auf dünnes Eis begebe.

Liebe Grüße von einer immer noch mit hohem Puls hier sitzenden Melly

2 Kommentare zu „Leidige Thema Betriebskosten /Telefonat mit Vermieter”

rhw Experte!

Hallo Melly,

Umlagemodi sind 'nach Wohnfläche' bzw. 'pro Kopf'. 'Nach Anzahl der Räume' dürfte immer falsch sein! Die Vorlage von Originalbelegen in der Wohnung wird man nicht durchsetzen können, wohl aber die Zusendung von Kopien gegen Kostenerstattung (zur Kostenminimierung am Besten genau bezeichnen, welche Beleg man kopiert haben möchte). Hilft auch das nichts, dann vielleicht mit einem Zeugen den Vermieter aufsuchen und sich dann aber auch Zeit nehmen, alle Belege genau zu studieren, nichts für schwache Nerven, falls der Vermieter eher unwillig ist und womöglich noch für Stress sorgt.

MfG
rhw

Gast Experte!

Hallo Melly,

Umlagemodi sind 'nach Wohnfläche' bzw. 'pro Kopf'. 'Nach Anzahl der Räume' dürfte immer falsch sein! Die Vorlage von Originalbelegen in der Wohnung wird man nicht durchsetzen können, wohl aber die Zusendung von Kopien gegen Kostenerstattung (zur Kostenminimierung am Besten genau bezeichnen, welche Beleg man kopiert haben möchte). Hilft auch das nichts, dann vielleicht mit einem Zeugen den Vermieter aufsuchen und sich dann aber auch Zeit nehmen, alle Belege genau zu studieren, nichts für schwache Nerven, falls der Vermieter eher unwillig ist und womöglich noch für Stress sorgt.

MfG
rhw[/quote:c668d]

Hallo Mely und rhw,

absolut richtig, es gibt Stress, und zwar gewaltig! Der Vermieter bzw. Verwalter unserer Wohnung hat uns um 15 Uhr in sein Büro bestellt, vier(!!!) Aktenordner auf den Tisch seines Büros geknallt, und gemeint, wir können selber suchen. Dann sich nicht mehr um uns gekümmert und ständig laut mit irgendwelchen Leuten telefoniert (dabei hat er geraucht wie ein Schlot). Gegen Viertel vor vier hat er gesagt Feierabend! und uns aus dem Büro rausgeschmissen. Anschließend kam ein Schreiben von ihm, in dem stand daß wir ja jetzt nach ausgiebiger Einsicht in die Unterlagen festgestellt hätten, daß alles richtig ist und er nun umgehend die Begleichung erwartet - dreist und frech, das ist das Größte, oder wie mer in Hessen sagt: Ei du krist die Dür net zu!

Jonas

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