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Henriette hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Abend,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Freue mich über jede Antwort.
Folgendes Problem!
Wir sind vor 3 Jahren in eine neue Wohnung gezogen, die wir jetzt zum 31.03 gekündigt haben. Der Vermieter regelt es immer so, das die Wohnung von einem Maler frisch geweißt wird, sodass man nicht mehr machen muss. Die Kosten trägt zur Hälfte der Mieter und zur anderen Hälfte der Vermieter.
Als wir vor 3 Jahren eingezogen sind, haben also unsere Vormieter die eine Hälfte übernommen. Nun sind wir ja dran, die eine Hälfte der Malerkosten zu bezahlen...

Jetzt war der Maler da und meinte Streichen geht nicht mehr, die Tapete ist schon zu oft gestrichen wurden (nicht von uns!) es muss die alte Tapete runter, neue drauf und gemalert werden. KV 4100,00€, praktisch 2000,00€ für uns.

Das ist doch nicht rechtens oder? Die Hälfte für die Malerkosten sehe ich ja ein, aber nicht für das neue tapezieren.
(das wir, die Wohnung selber herrichten will er der Vermieter nicht)

Wie verhalte ich mich richtig und wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für die Hilfe!

3 Kommentare zu „Malerkosten”

forsetis Experte! 19.02.2015 19:11

Die Rechtslage ist ganz klar. Der Vermieter kann nur eine fachgerechte Arbeit verlangen. Und die kann auch der Mieter selbst erbringen.

Aber ich bezweifel, ob überhaupt Schönheitsreparaturen geschuldet sind. Wie lauten die Klauseln zum Thema, denn nur auf die kommt es an. Also bitte diese Klauseln Wort für Wort abtippen, dann sieht man weiter.

Rebekka_M aktiver Benutzer 25.02.2015 08:03

Alle Punkte bezüglich Schönheitsreparaturen müssen im Vertrag geregelt werden.

Banane Profi 28.02.2015 20:25

Vorausgesetzt die Schönheitsrenovierung ist im Mietvertrag rechtsgültig ist folgendes zu beachten.
die Schönheitsrep. müssen fachgerecht durchgeführt werden, von wem auch immer. Ich nehme an, daß im Mietvertrag auch tapezieren gefordert wird. In diesem Fall muß auch tapeziert werden. Wenn die Sache "zur Hälfte" nicht schriftlich, d.h. durch Individualvereinbarung geregelt ist, kannst Du die Sache selber durchführen, ohne € 2000,00 an Deinen VM zu begleichen.

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