forsetis 19.02.2015 19:11
Die Rechtslage ist ganz klar. Der Vermieter kann nur eine fachgerechte Arbeit verlangen. Und die kann auch der Mieter selbst erbringen.
Aber ich bezweifel, ob überhaupt Schönheitsreparaturen geschuldet sind. Wie lauten die Klauseln zum Thema, denn nur auf die kommt es an. Also bitte diese Klauseln Wort für Wort abtippen, dann sieht man weiter.
Rebekka_M 25.02.2015 08:03
Alle Punkte bezüglich Schönheitsreparaturen müssen im Vertrag geregelt werden.
Banane 28.02.2015 20:25
Vorausgesetzt die Schönheitsrenovierung ist im Mietvertrag rechtsgültig ist folgendes zu beachten.
die Schönheitsrep. müssen fachgerecht durchgeführt werden, von wem auch immer. Ich nehme an, daß im Mietvertrag auch tapezieren gefordert wird. In diesem Fall muß auch tapeziert werden. Wenn die Sache "zur Hälfte" nicht schriftlich, d.h. durch Individualvereinbarung geregelt ist, kannst Du die Sache selber durchführen, ohne € 2000,00 an Deinen VM zu begleichen.