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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Am ende des Monats läuft meine Mietvertrag aus,
jetzt verlangt mein Vermieter von mir, dass ich zum Ablauf des Mietvertrages
die Wohnung vollständig renoviert übergeben muss.

Mich interessiert jetzt ob es da eine bestimmte gesetzlich Frist gibt die mir der Vermieter gewährleisten muss,
da ich den Wohnungschlüssel für die neue Wohnung erst 3 tage vor Ablauf des alten Mietvertrages bekomme und es ist unmöglich in der zeit (3tagen) das alles hinzubekommen.

bitte um schnell antwort
danke im Voraus
Stichwörter: auszug + frist + renovierungs + wichtig

2 Kommentare zu „Renovierungs Frist (Auszug) WICHTIG!!!!!!!!!!!”

Rano Experte!

Deine Sicht:
Sicher ist es arbeitstechnisch eine Doppelbelastung, die alte Wohnung zu renovieren, die neue Wohnung zu renovieren und zwischendurch noch einen Umzug durchzuziehen. Darüber sind wir uns alle einig.

VMs Sicht:
Er möchte die Wohnung möglicherweise am 1.5. neu vermieten. Wie soll er dies tun können, wenn die Wohnung noch nicht fertig ist? Vermietet er aus Gründen DEINER Zeitnot erst zum 1.6., wer trägt dann den Mietausfall?

Nachmieters Sicht:
Er käme in ARGE Bedrängnis, wenn er nicht am 1.5. mit seinen Sachen in die Wohnung kann. (Stell Dir vor, Du könntest Deine neue Wohnung erst z.B. am 5.5. beziehen!

Lösungsvorschläge:
1) Sollte noch kein Nachmieter in Sicht sein, wird Dir Dein VM wahrscheinlich noch eine Kulanzfrist von ein paar Tagen zur Renovierung einräumen.
2) Konzentriere die letzten April-Tage Dein Leben auf einen Raum, so kannst Du die anderen Räume (Möbel in die Mitte stellen) schon renovieren und hast am Ende nur noch einen kleinen Teil der Arbeit.
3) Versuche die Mierdauer noch um einen oder einen halben Monat zu verlängern, dann hast Du zeitlich keinen Stress.


Das von Dir beschriebene Problem haben sehr sehr viele 'Umziehende' ...

Gruß
Ralph

KingKK aktiver Benutzer

Hallo,

"der Anspruch des Vermieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
entsteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses. Setzt der Vermieter
die Frist vorher, ist das unwirksam (LG Berlin GE 2001, 697)".

So etwas habe ich gelesen. Allerdings frage ich mich selber, wie es einem
Vermieter dann möglich sein soll, ohne Mietausfall gleich einen
Nachmieter zu bekommen.

Grüße Kai

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