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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bei uns kommt vieles aufeinmal!

Wir haben am 01.07.2002 einen Mietvertrag auf 6 Jahre mit gegenseitigem Kündigungsverzicht unterzeichnet. Die Wohnung hat 3 Zimmer (ca. 75qm)- Wir sind so blöd, waren aber froh, was gefunden zu haben.

Frage 1.) Dieser Mietvertrag ist leider gültig, stimmts? In unserm Vertrag steht keine Klausel wie "nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf" oder so. Sogar die Anwälte widersprechen sich, ob der Vertrag so gültig ist oder nicht.

Im November 2002 ist mein erster Sohn geboren, im November 2003 ungeplanterweise mein zweiter Sohn!

Frage 2.) Ab wann liegt eine Überbelegung vor?

Im Januar dieses Jahres haben wir ein neues Schlafzimmer bekommen und uns traf fast der Schlag: Hinter dem Bett ist alles voller Schimmel. Die Wand ist eine Aussenseite. In der Ecke zur Aussenwand fängt es auch an. Hier ein Bild:

Nun haben wir den Vermieter über den Mieterbund angeschrieben, das er was unternimmt. Er war wohl einmal bei uns in der Frist, aber da waren wir zum Kinderarzt. Allerdings hat er unsere Handynummer und könnte anrufen. Morgen verstreicht die ihm vom Mieterbund gegebene Frist.

Frage 3.) Wie können wir weiter vorgehen? Ab wann fristlose Kündigung, ab wann Mietminderung etc.

Meine Kinder sind nur noch krank, ich will raus hier. Die Wohnung ist zwar schön, aber sehr eng und der Schimmel ist sowieso die Krönung Unsere Nachbarn (mehrfamilienhaus) haben auch schimmel und nichts passiert. leider schüchtert der Vermieter mich ganz schön ein, er ist ein brüllender unfreundlicher Zeitgenosse.

Danke fürs ausheulen und sorry, wenn es etwas wirr geschrieben ist!

LG Bianca
Stichwörter: mehrere + probleme

4 Kommentare zu „Mehrere Probleme!”

Gast Experte!

Hallo,

beim abschluß einen zeitmietvertrages muß nach neuem mietrecht eine grund angegeben werden, warum ein zeitmietvertrag gemacht worden ist, wenn kein grund angegeben wurde, ist es keine zeitmietvertrag sondern ein ganz normaler mietvertrag (3 monate kündigungsfrist )!

wenn der vermieter nichts gegen den schimmer unternimmt (in der gannten frist), können sie sofort fristlos kündigen, da bei schimmel die gesundheit angegriffen wird usw.


Ein neues Urteil des Amtsgericht Köln (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55) besagt:

„Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berichtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung"

gruß

trixi28

Hallo Gast!

Erstmal danke für die Antwort. Leider widersprechen sich sogar die Anwälte, ob das wirklich so ist mit dem Vertrag. Ich steige da leider auch echt nicht mehr durch.

Unser Vermieter war da, guckte den Schimmel an und sagte nur, das es eindeutig an uns und unsere Lüftungstechnik liegt. Sprach und verschwand. An dem Schimmel wird er wohl nichts machen. Die frist ist jetzt seit 4 tagen verstrichen.

Danke dir!

Bianca

Gast Experte!

Hallo Gast!

Erstmal danke für die Antwort. Leider widersprechen sich sogar die Anwälte, ob das wirklich so ist mit dem Vertrag. Ich steige da leider auch echt nicht mehr durch.

Unser Vermieter war da, guckte den Schimmel an und sagte nur, das es eindeutig an uns und unsere Lüftungstechnik liegt. Sprach und verschwand. An dem Schimmel wird er wohl nichts machen. Die frist ist jetzt seit 4 tagen verstrichen.

Danke dir!

Bianca[/quote:e12c2]



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Hallo,

Deine Schilderung kommt mir irgendwie bekannt vor. Ähnlich war's bei uns in einem Badezimmer. Es hatte ein kleines Fenster, dass von aussen ummauert (!) wurde. Wir konnten also gar nicht lüften. Trotzdem hat der Vermieter bei einem Ortstermin stur behauptet, wir würden nicht richtig lüften. Wir haben mit einem Prozess gedroht und da hat der Vermieter (Gott sei Dank auf seine Kosten) einen Sachverständigen beauftragt. Er hat noch laut triumphiert in unserer Wohnung, wie uns der Sachverstänige gleich "fertig machen" wird.

Der Sachverständige war nicht mal 5 Minuten da - der guckte nur und sagte sofort zum Vermieter: "Sie sollten das besser machen lassen. Wenn ich das fotografiere und das vor Gericht geht, finden Sie im ganzen Land keinen Richter, der Ihnen Recht gibt." Den Vermieter hat fast der Schlag getroffen, aber dann hat er's machen lassen auf seine Kosten.

Fazit für Dich: versuche es über einen Sachverständigen. Zumindest mal anrufen, die Sache schildern und fragen, was es Dich kostet. vielleicht auch sagne, dass Du armer Mieter bist und nicht so viel Geld hast. Vielleicht klappts ja.

Kopf hoch und viele Grüße
Gast

Gast Experte!

Hallo Gast!

Danke für dein Posting! Unser Vermieter wollte mit einem Sachverständiger kommen, aber den "Sachverständiger" unseres Vermieters können wir uns gut vorstellen! Haben dankend abgelehnt. Nun haben wir einen beordert und unsere Krankenkasse übernimmt 80 %! Bin gespannt, was da raus kommt!

Gut, das ihr es durchgezogen habt trotz vermieter "Drohung" Man läßt sich leider viel zu schnell einschüchtern von solchen menschen!

LG Bianca

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