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Quiety hat diese Frage gestellt
Ein freundliches Hallo,

im Mietvertrag ist das Mietobjekt (die komplette Wohnung) in einem Grundriss gezeichnet und eingerahmt. Die angrenzende Terrasse ist nicht mit eingezeichnet. Im Übergabeprotokoll steht jedoch geschrieben, die Terrassennutzung ist im m² Preis für die Wohnung anteilig includiert. Eine Reinigung/Pflege übernimmt der Mieter, bzw. wird kostenpflichtig auf den Mieter umgelegt.

Gehört die Terrasse jetzt zum Mietobjekt oder nicht ?

Darf der Vermieter die Terrasse als Abstellort für Gartengeräte wie Leitern benutzen ?

Vielen Dank

2 Kommentare zu „Terrassennutzung?”

Quiety 25.08.2011 08:05

Genauer:

Ich wohne in einem Gewerbeobjekt, in dem sich in der 3. Etage zwei private genutzte Mietwohnungen befinden. Die Terrasse zieht sich einmal entlang meiner Wohnung und ist über mein Wohnzimmer, sowie über den Hausflur begehbar. Die Terrasse könnte man im Notfall zusätzlich über eine Feuerleiter verlassen.

Nun sieht es so aus, dass der Vermieter zum Einen regelmäßig/unregelmäßig die Terrasse betreten hat, wobei ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühle, weil man von der Terrasse einen Einblick in die gesamte Wohnung hat und ich zudem meist auch noch anwesend war und zum Anderen, weil er die Terrasse als Stellplatz für seine 2,50m lange Leiter nutzt, die meiner Meinung nach die Terrasse verunstaltet, man möchte ja auch mal Besuch empfangen.

Ich stelle mir die Frage. Dass der Passus "die Terrassennutzung ist im m² Preis anteilig includiert, eine Reinigung und Pflege übernimmt der Mieter" die Terrasse eben dann letztendlich mit als Mietobjekt einschließt, denn man zahlt also Miete dafür und ist auch für die "Reinigung/Pflege" zuständig.

Bladder Experte! 25.08.2011 08:23

Es gilt m.E. der Mietvertrag.

Die Terrassennutzung bedeutet für mich nicht die Anmietung. Der Kostenauflage sollte man widersprechen, da die Nutzung nicht allein dem Mieter zugestanden ist.

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