forsetis 17.10.2013 19:42
Wenn es ums Geld geht sollte jede mündliche Vereinbarung sofort in eine schriftliche umgewandelt werden. Vor allen Dingen dann, wenn eine Verwaltung zwischen Mieter und Vermieter steht.
Dann sollten Sie auch wissen, dass der Vermieter bei Auszug den kompletten Rückbau verlangen kann. Das kann dann Probleme geben, wenn Türen gekürzt oder Fußleisten entfernt wurden. Betrachten Sie die Anschaffung des Laminats als Lehrgeld und demnächst solche Dinge nur noch schriftlich abwickeln.