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V_Frank hat diese Frage gestellt
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Ich habe beim Einzug mit der Wohnungsverwaltung mündlich ausgemacht, dass mir die Materialkosten fürs Laminat erstatten werden. Doch nun sind 2 Monate vergangen und bisher habe ich vom Eigentümer leider keiner Rückerstattung erhalten.

Ich habe bereits eine Frist gesetzt die nun verstichen ist.

Die Wohnungsverwaltung steht als Zwischenglied da und kann auch nur den Eigentümer benachrichtigen.

habe ich ein Recht auf Mietminderung?

Welche wege kann ich sonst einschlagen?

vielen Dank im Voraus

viele Grüße

1 Kommentar zu „Mienminderung bei Nichterstattung von Materialkosten?”

forsetis Experte! 17.10.2013 19:42

Wenn es ums Geld geht sollte jede mündliche Vereinbarung sofort in eine schriftliche umgewandelt werden. Vor allen Dingen dann, wenn eine Verwaltung zwischen Mieter und Vermieter steht.

Dann sollten Sie auch wissen, dass der Vermieter bei Auszug den kompletten Rückbau verlangen kann. Das kann dann Probleme geben, wenn Türen gekürzt oder Fußleisten entfernt wurden. Betrachten Sie die Anschaffung des Laminats als Lehrgeld und demnächst solche Dinge nur noch schriftlich abwickeln.

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