Harlekin1982 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hab da mal ne Frage, ein Freund von mir ist zum 01.12. in eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus eingezogen. Um zu der Hauseingangstür zu kommen muss man eine Treppe mit vier Stufen runter gehen. Die Treppe ist nicht beleuchtet und gerade Abend sehr schlecht zu erkennen. Auch das Licht an der Hauseingangstür geht nur dann an, wenn im Treppenhaus der Lichtshalter betätigt wird.
Gleich am ersten Abend ist es zum Sturz gekommen, zum Glück nur auf der letzen Stufe und es ist nichts weiter passiert, trotzdem stelle ich mir die Frage, ob der Hausverwalter das einfach so stehenlassen kann.
Wir haben den Hausverwalter bereits darauf Aufmerksam gemacht, auch dass es schon zu einem Stutz gekommen ist. Dieser hat das aber nur beiseitegeschoben mit "Könne man nicht Ändern" und "Fremde hätten da ja auch nichts zu suchen".
Ich kann mich mit dieser Antwort nicht so recht abfinden, meines Erachtens fällt es unter die Verkehrssicherungspflicht die Treppe sichtbar zu machen, oder die Außenlampe zumindest mit einem Bewegungsmelder auszustatten.
Wie seht Ihr das und wo steht das "schwarz auf weiß" geschrieben, dass man den Hausverwalter noch einmal klar auf seine Pflicht hinweisen kann?