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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Wahlen
15.8.2001 7 ABR 2/99
Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat
Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen.
BetrVG § 47 Abs. 2 Satz 3 (in der bis 27. Juli 2001 geltenden Fassung)
Aktenzeichen: 7ABR2/99 Paragraphen: BetrVG§47 Datum: 2001-08-15