Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
fifo hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe folgendes problem. Ich wohne schon seit einem Jahr in einer 3-WG in Berlin. Wir alle müssten eigentlich
Hauptmieter sein und bisher hat es immer so funktioniert, dass derjenige, der neu eingezogen ist, hat
den Vormieter in dem Hauptmietvetrag gewechselt. Als ich eingezogen bin, waren wir zwei neue da, und bis wir alle
Unterlagen zusammengekriegt haben hat auch der letzte Mitbewohner (der noch in dem Mietvertrag steht) gesagt, dass er
auszieht. Die Hausverwaltung hat gesagt, dass wir lieber einen neuen Mietvertrag machen und hat uns versichert, dass
die Kondizionen aus dem alten behalten werden (ich habe extra danach gefragt). Jetzt haben wir eine neue Mitbewohnerin
gefunden und ihre Unterlagen abgeschickt. Gestern habe ich einen Anruf von der Hausverwaltung bekommen und die Frau
sagte mir, dass sich die Miete um 160 Euro erhöht. Das finde ich unglaublich viel. Ich habe es mit dem Maximumpreis pro
QM aus dem Mietspiegel 2011 verglichen und der vorgeschlagene Preis ist um fast 30% höher. Ich muss sagen, dass wir keinen
alten Mietvertrag hatten (der war nur 2 Jahre alt) und gerade dieses Jahr wurde die Miete schon einmal um 30 Euro erhöht.
Kann der Vermieter so was machen? Im Moment wohnen hier keine von den Leute, die im Mietvertrag stehen aber wir wollen erstmal
nicht den neuen Mietvertrag mit der hohen Miete unterschreiben und fühlen uns natürlich verarscht, weil uns versprochen wurde,
dass die Miete so bleibt. Danke im Voraus für alle Vorschläge.

4 Kommentare zu „Mieterhöhung”

Gotthilf Experte! 06.08.2011 16:22

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wohnt zur Zeit keine Person in der Wohnung, für die ein Mietvertrag besteht.

Demnach kann keine Person auf einen alten bestehenden Mietvertrag bestehen.

Es muss also für alle Personen ein gemeinsamer Mietvertrag neu abgeschlossen werden.

Bei neu zu verhandelnden Mietverträgen ist die Miete frei vereinbar. Wenn jemand mit den Konditionen nicht einverstanden ist, muss er den Vertrag nicht abschließen.
Es kann kein Recht auf Konditionen aus einem Vertrag abgeleitet werden, von dem die 3 Personen nicht betroffen sind.

Da der letzte Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, könnte die Hausverwaltung auf eine Rückgabe der Mietsache bestehen und euch alle ohne Frist rauswerfen. Die Hausverwaltung ist nicht verpflichtet, mit euch einen Mietvertrag abzuschließen.

Einen Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern kann auch nur von allen gemeinsam gekündigt werden und jeder Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner.

Die Hausverwaltung hätte auch in der Vergangenheit die fliegenden Wechsel der Hauptmieter nicht mitmachen müssen.

fifo 06.08.2011 16:33

Hi,
danke für die Antwort. Ich habe nur irgendwo gelesen, dass auch wenn man nachweisen kann, dass er schon seit einigen Monaten irgendwo wohnt (auch ohne Mietvertrag) hat er auch schon einige Rechte als "Mieter".
Die Andere Sache ist, dass ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag ist. Und wenn mir die Hausverwaltung verspricht, dass die Miete nicht erhöht wird, und dann das trotzdem macht, kann man da auch nichts machen?

Gotthilf Experte! 06.08.2011 19:07

Ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich gültig.

Die Frage ist, ob man beweisen kann, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde oder ob man nur als Überbleibsel in der Wohnung zurück geblieben ist.

Eine Verhandlung über die Miethöhe ist solange eine Verhandlung, bis die Miethöhe irgendwie eingestielt worden ist.
Entweder durch Vertrag oder durch eine Zahlung in einer bestimmten Höhe, der nicht widersprochen wurde.

Solange über die Miethöhe noch verhandelt wird, kann jeder Verhandlungspartner natürlich sein Angebot ändern.

Oder man hat Zeugen, die einen mündlichen Mietvertrag bestätigen und natürlich auch die Höhe der Miete.

Man muss immer davon ausgehen, dass die eigenen Argumente auch vor Gericht Bestand haben.

Wenn das so ist, dann sollte man natürlich auf die mündlichen Vereinbarungen bestehen.

fifo 09.08.2011 19:07

Hi, danke nochmal. Also ich wohne hier in der WG seit August letztes Jahres und meine andere mitbewohnerin seit März. Wir haben die alte Miete immer bezahlt, das kann man nachweisen und ihr wurde auch nicht widersprochen. Das mit der neuen Miete wurde uns erst jetzt am Freitag gesagt. Heisst das etwa, dass wir dadurch das Recht haben, die alte Miete zu behalten???

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.