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Unerlaubte Veröffentlichung von Kundenfotos
Ein Unternehmer, der im Haus eines Kunden eine Solaranlage einbaut, macht sich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Kunden schadensersatzpflichtig, wenn er dessen Haus fotografiert und das Bild ohne dessen Genehmigung unter Angabe des Namens und des Wohnorts des Kunden zu Werbezwecken in einer Broschüre veröffentlicht. Das Gericht hielt in einem derartigen Fall einen Schadensersatzanspruch von 2.000 DM nicht für überzogen.
Urteil des AG Rüsselsheim vom 10.10.2001
3 C 806/01
MDR 2002, 32