Berthelstal 25.11.2011 15:10
Um eine Nachzahlung kommen Sie bis zur Verjährung nicht drumrum.
Grund: Miete ist eine Bring- und keine Holschuld.
Also beten und weiter zittern bis zur Verjährung.
Bladder 25.11.2011 15:15
Handelt es sich denn um einen Staffelmietvertrag? Oder ist nur eine einmalige Erhöhung vereinbart?
Im schlimmsten Fall kann, wenn die die einzelnen fehlenden Beträge zwei volle Monatsmieten erreichen, eine fristlose Kündigung erfolgen.
Mahnungen sind bei Mietzahlungen nicht erforderlich.
Osito 27.11.2011 23:09
ich bin kein Experte. Würde abwarten. Wenn nach dem dritten Jahr die Miete nicht erhöht wurde, würde ich mich auf das "Gewohnheitsrecht" berufen.
Wenn Sie ein gutes Verhältnis haben, würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen. Im Normalfall findet sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung.