edy 03.05.2011 12:26
Hallo schwabeinberlin,
Ab wann können wir die Miete von der Kaution abziehen
Die Kaution wird einbehalten bei:
Mietrückständen,NK/Heizung Nachzahlung,
Wohnungsreparaturen usw.( alles soweit berechtigt).
lg
edy
schwabeinberlin 05.05.2011 12:51
Danke edy,
Kann mir jemand sagen ob wegen der Sachen die noch hier sind ich eine ab holFrist von bloß einem Monat setzen darf. Was für Kosten kann ich geltend machen?
Oder andersrum gefragt, wie muss ich mich wegen der Sachen die noch hier sind verhalten.
im voraus Danke für eure Antworten