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atomizer hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hoffe das mir jemand vielleicht helfen könnte und zwar Wohne in in Hamburg Lurup in einer SAGA GWG Wohnung die 67,96 m2 groß ist und 3 Zimmer hat.
Die Miete die ich Zahle ist 549,96 Euro
Nun habe ich ein Schreiben am 27.04.2011 von der SAGA GWG bekommen dort steht:

Mieterhöhung ab 1.05.2011 gemäß § 558 BGB

Sehr geehrter Herr…

mit Schreiben vom 14.02.2011 baten wir Sie um Ihre Zustimmung zu der von uns angeforderten Netto-Kaltmietenerhöhung um 25,74 Euro ab 1.05.2011

Daraufhin habe ich die Mieterhöhung unterschrieben dann wurde die Miete bis zum 15.01.2013 nicht geändert am 16.01.2013 habe ich das nächste Schreiben bekommen dort steht genau das gleiche nur jetzt soll ich 30,00 Euro an Mieterhöhung bezahlen.

Ich habe auch kein Schreiben bekommen wo steht das eine Modernisierung durchgeführt werden soll.

Daraufhin habe ich ein Schreiben angefordert welcher Grund für die Mieterhöhung sei Sie schrieben mir:

Wir haben unser Mieterhöhungsverlangen ohne rechtliche Verpflichtung auf 30,00€ begrenzt um die Mietsteigerung sozial verträglicher zu gestalten. Nach der Erhöhung ist die neue Netto-Kaltmiete mit monatlich 5,12€/m2 noch weit unter dem Mittelwert des Mietenspiegels mit 5,38/m2.

Es wurde 2010 ein neuer Farbanstrich an der Fassade gemacht aber das darf ja nicht als Modernisierung gezählt werden und innerhalb von 3 Jahren kann man doch nicht 2 Modernisierungen machen.

Ich möchte die Mieterhöhung nicht Zahlen das das doch wirklich eine Abzocke ist gibt es vielleicht etwas außer zum Mietverein zu gehen?

Vielen Dank im Vorraus an Alle!

MfG
atomizer

1 Kommentar zu „Mieterhöhung nach Modernisierung SAGA GWG”

forsetis Experte! 22.01.2013 13:50

Eine Mieterhöhung muss nicht unbedingt mit einer Modernisierung verbunden sein. In Ihrem Fall ist die Mieterhöhung mit der Höhe des Mietspiegels begründet. Sie sollten sich den Mietspiegel für Ihren Wohnort besorgen und prüfen, ob die Angaben des Vermieters zutreffen.

Stimmt das mit dem angegebenen Quadratmeterpreis, dann müssen Sie die Mieterhöhung bezahlen. Weigern Sie sich, wird Ihr Vermieter garantiert Klage einreichen, dann bezahlen Sie zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten.

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