dontpanic
Hallo,
es ist zwar etwas schwammig, aber es gilt was im Mietvertrag steht. Den hat die Gesellschaft zu akzeptieren. Die Rechnung würde ich keinesfalls zahlen. Oder hat der VM den Betrag von der Kaution abgezogen?
Gruß,
dp
JohnGribbin
Die Kaution wird erst nächsten Monat ausbezahlt. Witzigerweise ist der Rechnungsbertrag ähnlichgross, wie die Kaution. Wie schon erwähnt hat sich der VM schon des öfteren als geldgeiler Abzocker mit sehr schrägen Methoden erwiesen.
Nur, wie geh ich jetzt am besten an die Sache ran? Gleich mit Anwalt, oder selbst n Schreiben aufsetzen?
Rano
Du verbaust Dir nichts, wenn Du zunächst selbst ein Schreiben aufsetzt.
Wichtigster Inhalt:
Vertragsgemäße Rückgabe!
Kostenablehnung!
Bestehen auf Auszahlung der kompletten Kautionssumme incl. Verzinsungsnachweis!
Per Einschreiben! (verleiht dem Schreiben einen anderen Charakter)
Mach's kurz und ergehe Dich nicht in weiteren Erläuterungen, die liest sowieso niemand.
Je nach Reaktion kannst Du dann immer noch zum RA gehen.
Gruß
Ralph
JohnGribbin
Vielen Dank, soweit. Ich werd erst mal selbst ein Schreiben aufsetzen.
Gruss John