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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe eine satte Rechnung (knapp 1000,- &#8364 ;) für Renovierungsarbeiten von meinem ehemaligen Vermieter erhalten, obwohl in meinem Vertrag stand, dass ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe und sie dementsprechen auch unrenoviert verlassen kann.
Ich habe knapp 5 Jahre in der Wohnung gelebt und sie in einem, zwar unrenovierten, aber guten Zustand verlassen, sprich: keine Schäden, nur Gebrauchsspuren, was auch in einem Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe, vor einigen Monaten vom Vermieter bestätigt wurde.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Einzuges staatlicher Eigentum war und nach etwa 1-2 Jahren an eine private Immobilienfirma veräussert wurde, die von Beginn an seltsame Methoden benutzte, die Mieter "abzuzocken".
Von der Wohnungsübergabe zur Zeit des Einzuges gibt es kein Übergabeprotokoll, jedoch hat der neue Vermieter die Wohnung erst bei einer Wohnungsbesichtigung, kurz nach meiner Kündigung, das erste mal gesehen.
Besteht irgendeine Möglichkeit, dass ich für diese Kosten aufkommen muss? Die Umstände sprechen ja, für mich als juristischen Laien, eher dagegen, oder irre ich da?
Wie gehe ich jetz am besten vor?

Vielen Dank schonmal und viele Grüsse,

John

4 Kommentare zu „fragwürdige Rechnung für Renovierungskosten”

dontpanic Experte!

Hallo,

es ist zwar etwas schwammig, aber es gilt was im Mietvertrag steht. Den hat die Gesellschaft zu akzeptieren. Die Rechnung würde ich keinesfalls zahlen. Oder hat der VM den Betrag von der Kaution abgezogen?

Gruß,
dp

JohnGribbin

Die Kaution wird erst nächsten Monat ausbezahlt. Witzigerweise ist der Rechnungsbertrag ähnlichgross, wie die Kaution. Wie schon erwähnt hat sich der VM schon des öfteren als geldgeiler Abzocker mit sehr schrägen Methoden erwiesen.
Nur, wie geh ich jetzt am besten an die Sache ran? Gleich mit Anwalt, oder selbst n Schreiben aufsetzen?

Rano Experte!

Du verbaust Dir nichts, wenn Du zunächst selbst ein Schreiben aufsetzt.

Wichtigster Inhalt:
Vertragsgemäße Rückgabe!
Kostenablehnung!
Bestehen auf Auszahlung der kompletten Kautionssumme incl. Verzinsungsnachweis!
Per Einschreiben! (verleiht dem Schreiben einen anderen Charakter)

Mach's kurz und ergehe Dich nicht in weiteren Erläuterungen, die liest sowieso niemand.


Je nach Reaktion kannst Du dann immer noch zum RA gehen.

Gruß
Ralph

JohnGribbin

Vielen Dank, soweit. Ich werd erst mal selbst ein Schreiben aufsetzen.

Gruss John

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