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Dinahu hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Leser, meine Eltern sollen wegen einer neuen Haustür (also nicht die Wohnungstür) 11% mehr Miete zahlen. Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter für eine Modernisierung, die gar nicht die Wohnung betrifft, sondern nur das (Mehrfamilien-)Haus, eine solche Mieterhöhung verlangt? Und falls nicht: Worauf können sich meine Eltern berufen? Es wäre wirklich sehr nett, wenn uns jemand diese Fragen beantworten würden. Meine Eltern sind gerade erst in diese Wohnung gezogen und überlegen schon, sich wieder eine neue zu suchen, weil sie sich die Mieterhöhung nicht leisten können

3 Kommentare zu „Mieterhöhung rechtmäßig?”

Balkonexperte Experte! 06.12.2010 15:42

Ihre Eltern sollen das Mieterhöhungsverlangen zurück weisen. Modernisierungen, bei denen der Wohnwert der Wohnung steigt, oder eine Energieeinsparung erzielt wird, erlauben die Erhöhung der Jahresmiete.

Eine neue Haustür dürfte wohl eher eine Instandsetzung der Immobilie bedeuten.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap4.htm

Berthelstal Experte! 06.12.2010 18:19

Das scheint eher eine Reparaturmaßnahme zu sein. Zurückweisen!

Dinahu 11.12.2010 19:39

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten! Meine Eltern werden sich freuen

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