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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,

ich habe da mal eine Frage. Ich bin zum 01.12. in eine neue Wohnung umgezogen und habe einen Vertrag erhalten der auch einen Kellerraum beinhaltet.

Dieser Kellerraum ist jedoch nur zugänglich über einen anderen Raum ("Hobbyraum" ;) , der eigentlich mal zu der Wohnung gehörte nun aber als Abstellraum vermietet wurde.

Somit habe ich seit dem 01.12. keinen Kellerraum. Laut Verwaltung wurde dem Mieter des Abstellraums zum 31.01.2006 gekündigt, so dass ich ab 01.02. dann wohl über den vertraglich vereinbarten Kellerraum verfüge.

Nun habe ich mich natürlich mal mit meinem Vermieter unterhalten, was wir für die vergangenen zwei Monate an Miete einbehalten kann, und der bot mir lediglich 10 Euro pro Monat an bei einer Miete von 743,- Euro.

Und das find ich als eigentlich viel zu niedrig. Ich habe zwar im Internet bereits Informationen gefunden, dass ich 10% einbehalten könnte bei Entzug eines Kellers. Kann ich dies auch auf meinen Fall abstellen und nicht nur die 10 Euro sondern wirklich die 10 % ansetzen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Michael
Stichwörter: wegen + fehlendem + keller + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen fehlendem Keller”

tenant61 Experte!

. mietminderung wäre schon machbar. bei 10% müsste ich persönlich aber mal schlucken. anerkannt werden üblicherweise 5 - 10 %. ich denke die höhe des satzes wird man von dringlichkeit und vielleicht auch von den größenverhältnissen abhängig machen können. bei einer 100qm-wohnung z.b. kann ein 4qm-kellerverschlag kaum von bedeutung sein, während bei einer 30qm-wohnung ein großer kelleraum durchaus wichtig sein kann.
wenn du dich am unteren rand ansiedelst kann eigentlich nix passieren.

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