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sahnetorte2008 hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind zum 01.08. in unsere neue Wohnung gezogen.
Unser Vermieter sagte uns, als wir uns diese anschauten, dass er eine Kaution in Höhe von 1 MM nimmt.
Dann kam der Vertrag und dort stand nichts von einer Kaution.
Ca. 1 Woche später kam ein Schreiben, dass er im Vertrag die Kaution vergessen habe (dort war noch nichtmals ein Feld für "Kaution" vorgesehen) und er sich entschieden habe, doch 2 MM Kaution zu nehmen.

Frage: Müssen wir jetzt überhaupt eine Kaution bezahlen?

Danke für die Antworten im Voraus
Stichwörter: aber + kaution + keine + vertragsvereinbarung

8 Kommentare zu „Kaution zahlen, obwohl es nicht vertraglich vereinbart ist?”

sahnetorte2008 26.08.2008 21:27

Ach ja, bevor ich es vergesse:

Der Vertrag war da schon unterschrieben!!!!

AMAyer Experte! 27.08.2008 07:59

Nun Sie sehen, Ihr Vermieter ist ein gieriger Mensch! Aber ein dummer noch dazu. Nein, Sie müssen keine Kaution mehr zahlen. Und wenn der VM das im Mietvertrag vergessen hat, dann empfehlen Sie diesem Typ einen Besuch bei seinem zuständigem Doktor.

Andreas Mayer

sahnetorte2008 27.08.2008 09:26

Aber wenn wir ihm jetzt sagen, dass wir keine Kaution zahlen, kann er uns doch fristgemäß kündigen aus irgendeinem Grund, z.B. Selbstbedarf der Wohnung oder so??

AMAyer Experte! 27.08.2008 10:57

Warum kann er fristgemäß kündigen???

Der VM kann dies nur, wenn es sich um ein 2 Familienhaus handelt, in welchem der VM selber wohnt. Dann kann er kündigen; sonst nicht! Zumindest nicht wg der Kaution.

Andreas Mayer

sahnetorte2008 27.08.2008 11:23

Danke erstmal für Ihre Antworten, Herr Mayer!

Das Problem ist einfach: Mein Freund hat Angst, dass wenn wir dem Vermieter jetzt sagen: "Wir haben uns erkundigt und sind rechtlich auf der sicheren Seite, dass wir keine Kaution zahlen müssen!" Dass der Vermieter uns aus irgendeinem Grund kündigt. Das kann er doch. Das it dem Selbstbedarf war ja nur ein Beispiel. Er könnte dann sagen, wenn sie nicht zahlen wollen, bekommen sie die Kündigung, fertig aus!

Gruß

sahnetorte2008 27.08.2008 11:33

Ach so, ich hab mich nochmal schlau gemacht und festgestellt, dass der Eigenbedarf nicht nur für ein 2-Familienhaus gilt:

Zitat:

Die Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters (sog. Eigenbedarfskündigung) ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder ein zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Im Streitfall muss der Vermieter den Eigenbedarf darlegen und beweisen.

AMAyer Experte! 27.08.2008 13:35

Eigenbedarf gilt für alle Häuser und Wohnungen! Wobei hier die Hürden der Kündigung durch den gierigen VM sehr sehr hoch sind!

Meine Antwort bezog sich auf eine Kündigung des VM -auf das sog. Sonderkündigungsrecht. Und dies gibt es nur in 2x Familienhäusern, in welchen der VM selber wohnt!

Andreas Mayer

Islalita 03.09.2008 10:07

Hallo,
also ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn dieser Streit vor Gericht kommt, der Richter dem Vermieter recht gibt, denn welcher Vermieter vermietet eine Wohnung ohne Kaution?? Das gibt es nicht. Es ist Standard. Würde vorschlagen nochmal mit dem Vermieter über die Kaution zu verhandeln ggf. die 2. MM auf Raten zu zahlen.

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