forsetis 28.07.2017 11:13
Der Vermieter hat bis zu 6 Monaten das Recht die Kaution, bzw. einen Teil einzubehalten, weil er während dieser Zeit noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis anmelden kann. Sind noch Betriebskosten abzurechnen, dann kann das auch noch etwas länger dauern.
KunzeHohenthann 28.07.2017 17:02
Gut zu wissen, danke!